Wir erstellen die baurechtlich erforderlichen Nachweise gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG bei Neubauten und bei Sanierungen, z.B. die Einhaltung der Primärenergieanforderung, die Einhaltung des mittleren U-Wertes, der Nachweis des Mindestwärmeschutzes, Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes, Nachweis der Tauwasserfreiheit.
Ermittlung von Wärmeverlusten und Oberflächentemperaturen, Vermeidung von Tauwasser und Schimmelbildung, Reduktion des Wärmeverlustes, detaillierte Wärmebrückenberechnung.
Thermische Simulation und Strömungssimulation CFD – siehe auch Simulation
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