Schallimmissionsschutz

Der Immissionsschutz betrachtet die Schallausbreitung in der Umgebung von geplanten Gebäuden und Anlagen. Ziel ist der Schutz der Nachbarschaft vor schädlichem Lärm.

Im Rahmen der Errichtung von Gebäuden oder Anlagen werden auch häufig Belange des Schallimmissionsschutzes, d. h. des Schallschutzes der Nachbarschaft vor schädlicher Umwelteinwirkung durch Geräusche behandelt, die nach Regelungen, z. B. des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beurteilt werden. Der Schutz der Umwelt vor Lärmeinwirkungen (Umweltverträglichkeitsprüfung) von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, technischen Bauwerken, aus Verkehrswegen, Gewerbe- und Industrieanlagen und Sportanlagen sowie Freizeiteinrichtungen erfordert vielfach eine Prognoseberechnung (Simulation zur Schallausbreitung) zum Lärmemissions- und -immissionsverhalten, um die Genehmigungsvoraussetzung zu schaffen oder im Falle einer Lärmsanierung bzw. Erweiterung den Standort zu sichern. Gerne erstellen wir Ihnen einen Nachweis der Unschädlichkeit der Geräusche.